Erinnerung für die Stimmrechtsübertragung zur Mitgliederversammlung 2024

Sie können persönlich nicht an der Mitgliederversammlung 2024 in Berlin teilnehmen und haben Ihr Stimmrecht noch nicht übertragen? Machen Sie von Ihrem Stimmübertragungsrecht Gebrauch.

Sollten Sie Ihre Stimme bereits übertragen haben, müssen Sie nichts mehr tun!

Und so einfach geht´s:

Loggen Sie sich im Registrierungsportal mit Ihrem Passwort und Ihrer Urhebernummer ein. Beides haben wir Ihnen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugesandt.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich nicht um Ihre Zugangsdaten zum Online-Meldeportal!

Noch bis zum 8. Juli 2024, 23:59 Uhr können Sie dort Ihre Stimme elektronisch übertragen.

Beachten Sie, dass Ihre Vertretung an der Mitgliederver¬sammlung persönlich teilnehmen muss, um ein Stimmrecht in Ihrem Namen auszuüben. Da die bei der VG Bild-Kunst gelisteten Berufsverbände stets eine Vertretung zu den Versammlungen entsenden, empfehlen wir Ihnen die Stimmrechtsübertragung auf einen der im Drop-Down-Menü des Registrierungsportals aufgeführten Berufsverbände.

Natürlich können Sie Ihre Stimme auch mit dem in der Einladung übersandten Stimmrechtsformular abgeben. Durch die elektronische Stimmübertragung sparen Sie sich aber den Weg zur Post und die Briefmarke.

Hinweis für Neumitglieder, die nach dem 16. April 2024 Mitglied bei der VG Bild-Kunst geworden sind:

Leider konnten wir Sie als Neumitglied bei der Erstellung der Passwörter für den Zugang zum Registrierungsportal nicht berücksichtigen. Wir bitten Sie daher, das der Einladung beigefügte Formular zu verwenden, wenn Sie Ihre Stimme übertragen möchten. Es muss spätestens am 8. Juli 2024 in der Geschäftsstelle der VG Bild-Kunst (Weberstraße 61, 53113 Bonn) eingehen. Das Datum des Poststempels ist nicht ausreichend. Sie finden das Formular ebenfalls unter “Einladungen und Unterlagen”.

Ab der nächsten Versammlung erhalten Sie dann mit der Einladung ebenfalls die Zugangsdaten für das Registrierungsportal.

Weitere Informationen können Sie bei Bedarf der Richtlinie „Stimmrechtsübertragung“ entnehmen, die wir auf der Website und auch elektronisch im Portal zur Verfügung stellen.