Druckkosten-Sonderfonds der VG Bild-Kunst für Verlage 2015

Die Stiftung Kunstfonds fördert die zeitgenössische bildende Kunst in Deutschland. Sie schreibt zu diesem Zweck bundesweit verschiedene Förderprogramme aus. Im Bild-Kunst-Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen können in Deutschland ansässige Verlage mit eigenem kontinuierlichem Verlagsprogramm nun wieder Anträge für Druckkostenzuschüsse für Bücher zum Werk zeitgenössischer bildender Künstler einreichen.

Die Stiftung Kunstfonds fördert die zeitgenössische bildende Kunst in Deutschland. Sie schreibt zu diesem Zweck bundesweit verschiedene Förderprogramme aus. Im Bild-Kunst-Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen können in Deutschland ansässige Verlage mit eigenem kontinuierlichem Verlagsprogramm nun wieder Anträge für Druckkostenzuschüsse für Bücher zum Werk zeitgenössischer bildender Künstler einreichen.

Die Regelförderung beträgt bis zu 75% der Herstellungskosten bei einer maximalen Auflage von 2000 Exemplaren. Wiederauflagen sind ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2014

Vergaberichtlinien

Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2014. Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle in Bonn vorliegen. Anträge per Email sind nicht zulässig. Die Vergabe erfolgt im September. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Formlose Anträge werden nicht geprüft. Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der Prüfung berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Originale, Unikate und Pressetexte.

Jeder Verlag kann bis zu drei Anträge pro Jahr stellen. Eine wiederholte Förderung ist zulässig. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können nur solche Bücher gefördert werden, die im Förderjahr gedruckt werden. Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Anträge von Verlagen, deren Vertreter oder Angestellte Mitglieder der Jury sind, und Angestellte der Stiftung Kunstfonds.

Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen.

Bücher, die von der VG Bild-Kunst finanziell unterstützt werden bzw. wurden, sind von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung

  • Antragsformular
  • Buchbeschreibung (max. 1 Seite)
  • Druckkostenvorkalkulation für den Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen und, wenn das Buch im Rahmen einer Ausstellung erscheint ein Finanzplan zur Ausstellung verbindliche Liste der beteiligten bildenden Künstlerinnen und Künstler mit biografischen Angaben und Dokumentationsmaterialien zu deren künstlerischer Arbeit: Fotos (max. DIN A4) und/oder bis zu 3 Einzelkataloge, keine Gruppenkataloge. Nur für Video und Film: Werkbeispiele/ Ausschnitte mit einer Gesamtlänge von 10 min. auf einer DVD mit Menüfunktion und einer Inhaltsangabe auf der Hülle.

Weitere Förderungen über die Stiftung Kunstfonds

Außerdem können auch Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Museen und freie Kuratoren können finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.

NEU: Bildende Künstlerinnen und Künstler mit festem Wohnsitz in Deutschland können einen finanziellen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro für einen monografischen Katalog beantragen.

Nähere Informationen finden Sie unter www.kunstfonds.de

Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst.