Bewegung in der Frage der Providerhaftung?

Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Plattformbetreibern und Rechteinhabern ist wohl das „heißeste“ Thema der aktuellen Diskussion um eine Modernisierung des europäischen Urheberrechts. Die Anbieter von Plattformen und Social Media erwirtschaften einerseits große Gewinne über Werbung und mit den gewonnenen Daten, andererseits weisen sie die Verantwortung für die von den Konsumenten hochgeladenen, geschützten Werke von sich, indem sie die Haftungsprivilegien der Providerhaftung aus dem Jahr 2001 für sich in Anspruch nehmen. Rechteinhaber werden auf die (meist privaten) Konsumenten verwiesen, denn diese seien ja verantwortlich für die Nutzung der Urheberrechte.

Die Europäische Kommission hat einen ersten – zaghaften – Versuch der Korrektur unternommen und in den Entwurf einer Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern hineingeschrieben. Diese Verpflichtung knüpft allerdings an vertragliche Vereinbarungen zwischen Plattformbetreiber und Rechteinhabern an und vertragliche Vereinbarungen gibt es – wenn überhaupt – nur für die Musik. Eine breite Koalition aus Urhebern und ausübenden Künstlern aller Repertoires fordert daher weitere gesetzgeberische Schritte zur Behebung des so genannten „Value Gaps“.

Unter der Überschrift „Online Platforms and Intermediaries in Copyright Law“ hat sich am 23. Und 24. März 2017 ein internationales Symposium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit möglichen rechtlichen Lösungen beschäftigt. Sprecher aus verschiedenen europäischen Ländern, den USA und Japan sowie von der EU-Kommission sorgten für den Blick über den nationalen Tellerrand.

Ausgehend von den bestehenden Regelungen zur Providerhaftung in der E-Commerce Richtlinie der EU aus dem Jahr 2000 widmete sich der erste Tag des Symposiums der Frage der Rechtsdurchsetzung gegenüber den Plattformbetreibern. Hier wurde deutlich, dass die Unterschiede im nationalen Prozessrecht dazu führen, dass kleinteilige nationale Lösungen das Bild der Providerhaftung bestimmen und es den Rechteinhabern damit schwer machen, einen einheitlichen Weg im Umgang mit den internationalen Anbietern zu finden. Im Prinzip müsste jeder Rechteinhaber in jedem Land eine Anwaltskanzlei beauftragen – und dafür weitgehend die Kosten tragen.

Der EuGH hat in den letzten Jahren zunehmend die Aufgabe des europäischen Gesetzgebers übernehmen müssen und aktuelle Probleme anhand der Auslegung der bestehenden Richtlinien zu lösen versucht – und dabei neue Probleme z.B. durch die Rechtsprechung zum Linken und Framen geschaffen. Von dieser Seite aus ist also keine Abhilfe zu erwarten.

Nachdem die individuelle Wahrnehmung der Rechte sowohl gegenüber Endkonsumenten, als auch gegenüber den Plattformen selbst kein Weg sind, die Urheberrechte angemessen durchzusetzen und zu vergüten, muss also neu gedacht werden und als Fazit des Symposiums darf man festhalten: nur kollektive Lizenzen von Verwertungsgesellschaften können das Value Gap schließen, die angemessene Vergütung der Rechteinhaber sicherstellen und die Konsumenten als Nutzer der Plattformen vor Rechtsverfolgung schützen.

Dass auch die Interessen der Konsumenten der Dienste und der Plattformbetreiber in der Diskussion eine große Rolle spielen, zeigt die Stellungnahme des Kulturausschusses des Europäischen Parlaments zum Richtlinienentwurf der Kommission: dort wird eine Schrankenregelung für User Generated Content gefordert. Damit ließe sich das Nutzungsverhalten der Konsumenten entkriminalisieren. Das Value Gap bliebe aber bestehen, wenn keine Vergütung an die Rechteinhaber gezahlt würde. Die meisten Urheber und Urheberrinnen würden eine solche Schranke allerdings dann gutheißen, wenn sie vergütungspflichtig ist und die Plattformbetreiber diese Vergütungen für ihre Nutzer an Verwertungsgesellschaften zahlen. Dies wäre dann ein erster Schritt zu kollektiven Lizenzen. Dafür setzen wir uns in Brüssel und Berlin ein! Schon im Herbst 2015 hatten wir diese Lösung <link http: www.bildkunst.de urheberrecht verantwortlichkeit-von-plattformbetreibern macht-die-plattformbetreiber-verantwortlich.html external-link-new-window externen link in neuem>propagiert.