Berufsgruppenversammlungen 2019

Die Berufsgruppenversammlungen der Bild-Kunst finden 2019 am 25. und 26. April in Bonn statt. Mitglieder können ihre Stimme persönlich in ihrer Versammlung abgeben oder sie vorab auf eine Vertreterin oder einen Vertreter übertragen. Im Vordergrund stehen dieses Jahr die Neuwahlen der Gremienmitglieder für die nächsten drei Jahre.

Die Mitgliedschaft der Bild-Kunst ist in drei Berufsgruppen organisiert (Kunst, Bild, Film), die jedes Frühjahr zusammenkommen, um die Mitgliederversammlung vorzubereiten. In den Berufsgruppenversammlungen finden die inhaltlichen Debatten über die Vereinsthemen statt. Hier kann sich jeder einzelne einbringen und Einfluss nehmen. In der Mitgliederversammlung, die dieses Jahr am 27. Juli stattfinden wird, erfolgen dann die finalen Abstimmungen.

2019 ist ein Wahljahr. Das heißt, dass in den Berufsgruppenversammlungen die Kandidatinnen und Kandidaten für die ehrenamtlichen Gremienpositionen der nächsten drei Jahre aufgestellt werden. Jede Berufsgruppe stellt ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied, sechs Verwaltungsräte und deren Stellvertreter sowie je sieben Mitglieder der Vergabebeiräte von Kultur- und Sozialwerk. Die Berufsgruppe III wählt darüber hinaus fünf Mitglieder ihrer Bewertungskommission. Im Verein Bild-Kunst kommen den Gremien wichtige Entscheidungsbefugnisse zu.

Nur die Berufsgruppenversammlungen können Anträge zur Änderung des Verteilungsplans in die Mitgliederversammlung einbringen. Nach den größeren Reformen der letzten Jahre stehen 2019 nur kleinere Anpassungen zur Debatte. Neben den Vorschlägen für die Kultur- und Sozialabzüge sowie für die Besetzung von Förderbeiräten, die alle Berufsgruppen beraten, stehen die folgenden wesentlichen Themen auf der Tagesordnung:

Berufsgruppe I

  • Kataloge als Parameter bei der Meldung von Kunstpräsentationen
  • Neueinführung der Meldemöglichkeit von eigenen Webseiten
  • Lizensierung von Artotheken

Berufsgruppe II

  • Einführung von Kulturfaktoren bei den Honorarmeldungen
  • Überprüfung der Grenze von 200 Abbildungen bei Einzelbildmeldungen

Berufsgruppe III

  • Verringerung der Anzahl abrechnungsfähiger Sender

Der erste Versammlungstag – Donnerstag, der 25. April – startet um 11.00 Uhr mit einer gemeinsamen Sitzung aller drei Berufsgruppen, in der die Geschäftsleitung einen Überblick über das Ergebnis des Geschäftsjahrs 2018 präsentieren wird.

Danach wird die Berufsgruppe III mit ihrer eigenen Versammlung fortfahren, die am gleichen Tag endet. Die Berufsgruppe I und II fahren mit einer gemeinsamen Versammlung fort und trennen sich erst nach der Diskussion gemeinsamer Themen. Ob die Versammlungen am Freitag, dem 26. April, fortgesetzt werden, entscheiden die jeweiligen Versammlungsleiter am Ende des ersten Tages.

Die Bild-Kunst wird die Einladungen für die Berufsgruppenversammlungen in der letzten Märzwoche an ihre Mitglieder versenden und zwar per Briefpost. Neben der Tagesordnung und ihrer ausführlichen Erläuterung fügen wir der Einladung auch ein Formular bei, mit dem die Stimme auf eine Vertreterin oder einen Vertreter übertragen werden kann. In Frage kommen auf der einen Seite Mitglieder der gleichen Berufsgruppe und auf der anderen Seite Berufsverbände und Gewerkschaften, die im Formular aufgeführt sind. Mitglieder, die in zwei oder drei Berufsgruppen gemeldet sind, haben trotzdem nur eine Stimme und müssen sich entscheiden, für welche Berufsgruppenversammlung Sie ihre Stimme übertragen wollen.