Vorteile Bildagentur
Die VG Bild-Kunst hat immer eng mit den Bildagenturen zusammengearbeitet und sie bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verleger-Beteiligung auch an den Ausschüttungen im Bildbereich beteiligt. Seit 2016 ist dies nicht mehr möglich.
Jedoch hat sich seit 2021 ein neues gemeinsames Geschäftsmodell aufgetan: Gemeinsam mit dem Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde die „Social-Media-Bildlizenz“ entwickelt. Diese erlaubt es den Anbietern von sozialen Netzwerken, ihre Lizenzlücke im Bildbereich für Deutschland sehr einfach zu schließen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die Rechteinhabenden im Bildsektor erstmalig Geld für das unerlaubte Uploading von Bildern in den sozialen Netzwerken erhalten.
Bildagenturen, die von den künftigen Ausschüttungen aus diesem Bereich profitieren wollen, können einen eigenen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abschließen. Jede Stärkung der Gemeinschaft der Rechteinhabenden ist willkommen, denn der einschlägige Tarif der VG Bild-Kunst wird derzeit vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes auf seine Angemessenheit hin überprüft.