Rechtsnachfolge

Das Urheberrecht endet erst 70 Jahre nach dem Tod des oder der Urheber*in. Der Wahrnehmungsvertrag behält auch noch über den Tod hinaus seine Gültigkeit. Bis zum Ablauf des Schutzes können Rechtsnachfolger*innen einen bestehenden Wahrnehmungsvertrag fortführen oder einen neuen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Sie können den Vertrag jedoch auch kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, d. h., es muss eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift der Erb*innen/Rechtsnachfolger*innen erfolgen.

In jedem Fall ist es erforderlich, dass Sie nachweisen, dass Sie Rechtsnachfolger*in des oder der Verstorbenen geworden sind. Dafür können Sie eine Kopie des Testaments oder Erbscheins vorlegen. Zudem benötigt die VG Bild-Kunst eine Kopie der Sterbeurkunde

Bitte schicken Sie die genannten Unterlagen per Post an die VG Bild-Kunst zurück:

VG Bild-Kunst
z. Hd. Michaela Brücher
Weberstraße 61, 53113 Bonn

Abschluss eines neuen Wahrnehmungsvertrags

War der verstorbene Urheber oder die verstorbene Urheberin bisher kein Mitglied der VG Bild-Kunst, können Sie für den oder die Verstorbene*n posthum einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Dazu schicken Sie uns bitte zusätzlich zur Kopie des Testaments/Erbscheins sowie der Sterbeurkunde einen Nachweis der Tätigkeit des verstorbenen Urhebers oder der verstorbenen Urheberin im Original zu, zum Beispiel einen Ausstellungskatalog, Ausstellungsflyer, ein Buch oder eine Zeitung. Den Beleg schicken wir zurück.

Bitte schicken Sie alle nötigen oben genannten Unterlagen, inkl. der beiden ausgefüllten und unterschriebenen Vertragsexemplare, per Post an die VG Bild-Kunst zurück:

VG Bild-Kunst
z. Hd. Michaela Brücher
Weberstraße 61, 53113 Bonn

Bitte beachten Sie, dass wir nur Verträge bearbeiten, die auf unseren gedruckten Formularen per Post zugesandt werden. Drucken Sie sich daher keine Muster aus, warten Sie bitte die Zusendung der Formulare ab. Digital eingereichte Verträge sowie zugesandte Kopien von Original-Verträgen können wir nicht akzeptieren. 
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Passwort für das Meldeportal

Bitte geben Sie auf dem Wahrnehmungsvertrag Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen ein Passwort für das Online-Meldeportal erstellen können. Nach unserer abschließenden Prüfung und Bearbeitung senden wir Ihnen ein gegengezeichnetes Vertragsexemplar mit Urhebernummer sowie dem Passwort zurück.

Erbengemeinschaft

Sollte es sich um eine Erbengemeinschaft handeln, so muss eine von allen Erb*innen unterzeichnete Bestätigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, wer die Rechte gegenüber der VG Bild-Kunst als Bevollmächtigte*r der Erbengemeinschaft vertreten soll. Darüber hinaus werden von allen Erb*innen Kopien des Personalausweises oder Reisepasses als Identitätsnachweis benötigt.

Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner*in der VG Bild-Kunst in allen Belangen der Rechtewahrnehmung.

Fragen zur Rechtsnachfolge
Abteilung Dokumentation
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