Tantiemen Kunst
Schaffen Sie Werke der bildenden Kunst? Dann bietet Ihnen die VG Bild-Kunst als Mitglied der Berufsgruppe I oder als Doppelmitglied der Berufsgruppen I und II an, Ihre Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Online- und Senderechte für Sie wahrzunehmen. Durch Verträge mit zahlreichen internationalen Schwestergesellschaften können wir diese Rechte für Sie im Inland und im Ausland vertreten.
Standardanfragen
Interessierte Nutzer*innen, zum Beispiel Verlage, Unternehmen, Behörden oder Privatpersonen, können über die Künstlersuche auf der Website der VG Bild-Kunst ermitteln, welche Künstlerinnen und Künstler von uns vertreten werden. Die Anfrage und Abwicklung läuft bei einfachen Standardanfragen zwischen den Nutzer*innen und der VG Bild-Kunst. Abgerechnet wird in diesen Fällen nach den Tarifen der VG Bild-Kunst.
Urheberpersönlichkeitsrechte
Handelt es sich jedoch um Nutzungen, die Ihre Urheberpersönlichkeitsrechte betreffen könnten, dann bitten wir Sie immer um Ihre Zustimmung. Dazu zählen insbesondere folgende Nutzungen:
- Nutzungen, bei denen Werke unvollständig oder verändert wiedergegeben werden sollen, zum Beispiel bei Beschnitt, Überdruck oder Farbveränderungen,
- Nutzungen in monografischen Publikationen,
- Covernutzungen,
- Nutzungen in politischem und religiösem Kontext oder
- werbliche Nutzungen und Merchandising.
Rechte im Ausland
Im Ausland läuft die Abwicklung über unsere dortige Schwestergesellschaft. In welchen Ländern wir Ihre Rechte wahrnehmen können, entnehmen Sie bitte der Liste der Schwestergesellschaften.
Ausschüttung
Die durch die Vergabe von Nutzungsrechten für Ihre Werke erzielten Lizenzeinnahmen werden individuell abgerechnet und an Sie ausgeschüttet. Die Auszahlung der Einnahmen erfolgt in der Regel in halbjährlichem Turnus.