Folgerecht

Sie schaffen Werke der bildenden Kunst, Grafik, Fotografie, Illustration oder des Designs und sind Mitglied der Berufsgruppe I oder II? Dann kann die VG Bild-Kunst für Sie beim Weiterverkauf Ihrer Werke Folgerechtsabgaben einziehen. Was das für Sie bedeutet, haben wir für Sie zusammengefasst.


Wenn Originale von Werken über den Kunstmarkt weiterverkauft werden, haben Künstler*innen oder deren Rechtsnachfolger*innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös. Dies ist das sogenannte Folgerecht. Die Künstler*innen sollen vom Handel mit ihren Werken profitieren. Das Folgerecht ist ein unverzichtbarer gesetzlicher Anspruch (siehe § 26 Urheberrechtsgesetz (UrhG)). Erstverkäufe werden davon nicht erfasst.


Voraussetzungen des Folgerechts:

  1. Es muss sich um ein urheberrechtlich geschütztes Originalwerk handeln. Originale sind alle von Künstler*innen selbst geschaffenen Werke der bildenden Kunst und der Fotografie.
  2. Der Weiterverkauf muss unter Beteiligung eines Kunsthändlers, einer Galerie oder eines Auktionshauses erfolgen (Erwerb, Vermittlung oder Veräußerung).
  3. Die Künstlerin bzw. der Künstler muss die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Landes haben, das seinen Staatsangehörigen Folgerecht gewährt.
  4. Für das Werk muss mindestens ein Netto-Verkaufspreis von 400 Euro erzielt werden.


Ausschüttungen Folgerecht

Die VG Bild-Kunst holt bei den Galerien und Auktionshäusern Informationen zu allen Verkäufen von Werken der von ihr vertretenen Künstler*innen ein. Anschließend berechnet sie die Folgerechtsabgabe, zieht die Gelder ein und zahlt die Beträge nach Abzug der Verwaltungskosten und der Abzüge für die Stiftungen Kulturwerk und Sozialwerk an die Künstler*innen aus.

Außerdem erhält die VG Bild-Kunst Erlöse für Folgerecht von ihren Schwestergesellschaften im Ausland. Allerdings gibt es Länder, die kein Folgerecht kennen, wie zum Beispiel die USA, die Schweiz und China.


Die Folgerechts-Ausschüttungen erfolgen in halbjährlichem Turnus.

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