Bildende Künstlerinnen und Künstler (BG I)

Sie haben sich für die Mitgliedschaft in der Berufsgruppe der bildenden Künstlerinnen und Künstler entschieden? Dann können Sie Ihren Wahrnehmungsvertrag online anfordern. Die Vertragsunterlagen senden wir Ihnen umgehend per Post zu.

Die VG Bild-Kunst muss bei Vertragsschluss Ihre Identität (Name, Lichtbild, Adresse) überprüfen. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Passes mit einer Kopie der Meldebescheinigung bei und schwärzen Sie aus Gründen des Datenschutzes die nicht benötigten Informationen. Die Kopie wird nach Abschluss des Vertrages sofort vernichtet. Daneben benötigt die VG Bild-Kunst einen Nachweis Ihrer Tätigkeit als Künstlerin oder Künstler. Wenn Sie einen Abschluss einer einschlägigen Hochschule haben, können Sie uns diesen als Nachweis Ihrer ausgeübten Tätigkeit als Urheber*in einreichen. Ansonsten schicken Sie uns bitte einen Nachweis Ihrer künstlerischen Tätigkeit im Original, zum Beispiel einen Ausstellungskatalog/Ausstellungsflyer. Den Beleg schicken wir zurück.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Verträge bearbeiten, die auf unseren gedruckten Formularen per Post zugesandt werden. Drucken Sie sich daher keine Muster aus, warten Sie bitte die Zusendung der Formulare ab. Digital eingereichte Verträge sowie zugesandte Kopien von Original-Verträgen können wir nicht akzeptieren.


​​​​​​​Bitte schicken Sie beide Vertragsexemplare ausgefüllt und unterschrieben per Post an die VG Bild-Kunst zurück: VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn. Bitte geben Sie auf dem Wahrnehmungsvertrag Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen ein Passwort für das Online-Meldeportal erstellen können. Nach unserer abschließenden Prüfung und Bearbeitung senden wir Ihnen ein gegengezeichnetes Vertragsexemplar mit Urhebernummer sowie dem Passwort zurück.

Bitte warten