Filmschaffende (BG III)

Sie haben sich für die Mitgliedschaft in der Berufsgruppe der Filmurheber*innen entschieden? Dann können Sie Ihren Wahrnehmungsvertrag online anfordern. Die Vertragsunterlagen senden wir Ihnen umgehend per Post zu.

Die VG Bild-Kunst muss bei Vertragsschluss Ihre Identität (Name, Lichtbild, Adresse) überprüfen. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Passes mit einer Kopie der Meldebescheinigung bei und schwärzen Sie aus Gründen des Datenschutzes die nicht benötigten Informationen. Die Kopie wird nach Abschluss des Vertrages sofort vernichtet. Bitte nennen Sie auf dem beiliegenden Fragebogen ein bis zwei für Sie typische Filmbeispiele mit den genauen Fernsehausstrahlungsdaten.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Verträge bearbeiten, die auf unseren gedruckten Formularen per Post zugesandt werden. Drucken Sie sich daher keine Muster aus, warten Sie bitte die Zusendung der Formulare ab. Digital eingereichte Verträge sowie zugesandte Kopien von Original-Verträgen können wir nicht akzeptieren.


Bitte schicken Sie beide Vertragsexemplare ausgefüllt und unterschrieben per Post an die VG Bild-Kunst zurück: VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn. Bitte geben Sie auf dem Wahrnehmungsvertrag Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen ein Passwort für das Online-Meldeportal erstellen können. Nach unserer abschließenden Prüfung und Bearbeitung senden wir Ihnen ein gegengezeichnetes Vertragsexemplar mit Urhebernummer sowie dem Passwort zurück.

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