Mitgliedschaft als Bildagentur
Wenn Sie Fragen zum Vertrag oder der Social-Media-Bildlizenz haben, können Sie sich gerne an uns oder an den BVPA wenden, mit dem die VG Bild-Kunst die Lizenz gemeinsam entwickelt hat.
Als Nachweis Ihrer Tätigkeit ist die Mitgliedschaft im BVPA oder die Angabe der Website der Bildagentur geeignet.
Bitte fügen Sie dem Wahrnehmungsvertrag einen Auszug aus dem Handelsregister bei, aus dem sich auch ergibt, wer vertretungsberechtigt den Wahrnehmungsvertrag unterschreiben kann. Einzelkaufleute als Bildagentur, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, weisen ihre Identität mit einer Kopie ihres Personalausweises (oder des Passes mit einer Kopie der Meldebescheinigung) nach. Die Kopie wird nach Abschluss des Vertrages sofort vernichtet.
Bitte schicken Sie beide Vertragsexemplare ausgefüllt und unterschrieben per Post an die VG Bild-Kunst zurück: VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn. Bitte geben Sie auf dem Wahrnehmungsvertrag Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen ein Passwort für die Online-Meldungen erstellen können. Nach unserer abschließenden Prüfung und Bearbeitung senden wir Ihnen ein gegengezeichnetes Vertragsexemplar mit Urhebernummer sowie dem Passwort zurück.