Mitglied werden

Wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft entschließen, muss zunächst geklärt werden, welcher Berufsgruppe Sie angehören. Wir vertreten Urheber*innen in drei Berufsgruppen (Kunst; Fotografie, Illustration, Design; Film). Anhand Ihrer Tätigkeit oder Ihres Tätigkeitsschwerpunktes müssen Sie sich entscheiden, welche der drei Berufsgruppen zu Ihnen passt.

Bitte beachten Sie, dass wir immer nur das Gesamtwerk eines Urhebers oder einer Urheberin wahrnehmen können und in den einzelnen Berufsgruppen unterschiedliche Rechte wahrgenommen werden.

Übersicht der drei Berufsgruppen

Berufsgruppe I

Mitglieder:

  • bildende Künstler*innen (Das sind beispielsweise Maler*innen, Bildhauer*innen.)
  • Kunstverlage


Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmt:

  • Folgerechte
  • Reproduktionsrechte
  • Senderechte
  • Onlinerechte
  • Weitersendevergütung
  • Kopiervergütung
  • Bibliothekstantieme
  • Pressespiegelvergütung
  • Lesezirkelvergütung


Berufsgruppe II

Mitglieder:

  • Fotograf*innen
  • Bildjournalist*innen
  • Grafiker*innen
  • Illustrator*innen
  • Designer*innen
  • Karikaturist*innen
  • Pressezeichner*innen
  • Bildagenturen
  • Buchverlage
  • Presseverlage
  • Darunter fällt auch die angewandte Kunst.

Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmt:

  • Weitersendevergütung
  • Kopiervergütung
  • Bibliothekstantieme
  • Pressespiegelvergütung
  • Lesezirkelvergütung


Berufsgruppe III

Mitglieder:

  • Regisseur*innen
  • Kameraleute
  • Editor*innen
  • Filmarchitekt*innen/Szenenbildner*innen
  • Kostümbildner*innen
  • Trickfilmzeichner*innen
  • Produzent*innen von freien (Co)Produktionen

Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmt:

  • Privatkopievergütung
  • Kabelweitersendevergütung


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