Mitglied werden
Wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft entschließen, muss zunächst geklärt werden, welcher Berufsgruppe Sie angehören. Wir vertreten Urheber*innen in drei Berufsgruppen (Kunst; Fotografie, Illustration, Design; Film). Anhand Ihrer Tätigkeit oder Ihres Tätigkeitsschwerpunktes müssen Sie sich entscheiden, welche der drei Berufsgruppen zu Ihnen passt.
Bitte beachten Sie, dass wir immer nur das Gesamtwerk eines Urhebers oder einer Urheberin wahrnehmen können und in den einzelnen Berufsgruppen unterschiedliche Rechte wahrgenommen werden.
Übersicht der drei Berufsgruppen
Berufsgruppe I
Mitglieder:
- bildende Künstler*innen (Das sind beispielsweise Maler*innen, Bildhauer*innen.)
- Kunstverlage
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmt:
- Folgerechte
- Reproduktionsrechte
- Senderechte
- Onlinerechte
- Weitersendevergütung
- Kopiervergütung
- Bibliothekstantieme
- Pressespiegelvergütung
- Lesezirkelvergütung
Berufsgruppe II
Mitglieder:
- Fotograf*innen
- Bildjournalist*innen
- Grafiker*innen
- Illustrator*innen
- Designer*innen
- Karikaturist*innen
- Pressezeichner*innen
- Bildagenturen
- Buchverlage
- Presseverlage
- Darunter fällt auch die angewandte Kunst.
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmt:
- Weitersendevergütung
- Kopiervergütung
- Bibliothekstantieme
- Pressespiegelvergütung
- Lesezirkelvergütung
Berufsgruppe III
Mitglieder:
- Regisseur*innen
- Kameraleute
- Editor*innen
- Filmarchitekt*innen/Szenenbildner*innen
- Kostümbildner*innen
- Trickfilmzeichner*innen
- Produzent*innen von freien (Co)Produktionen
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmt:
- Privatkopievergütung
- Kabelweitersendevergütung