Opt-out-Datenbank für Einzelbilder

Seit Sommer 2021 haften Social-Media-Plattformen für die von ihren User*innen hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werke, soweit diese nicht rechtegeklärt sind. Die Lizenzlücke für das stehende Bild schließt die VG Bild-Kunst für Deutschland mit ihrer Social-Media-Bildlizenz. Als „erweiterte Kollektivlizenz“ umfasst diese das Weltrepertoire des stehenden Bildes. 

Widerspruchsrecht für Außenstehende

Wer nicht mitmachen will, kann seine Werke komplett von der Lizenz ausnehmen.

Einzelne Werke ausnehmen

Ihren Mitgliedern bietet die VG Bild-Kunst jedoch auch die Möglichkeit an, einzelne Fotografien oder sonstige Werke von der Lizenz auszunehmen. Ein berechtigtes Interesse daran besteht zum Beispiel,

  • weil Ihr Auftraggeber oder Ihre Auftraggeberin eine exklusive Rechteeinräumung von Ihnen fordert und beabsichtigt, illegal auf Facebook & Co. hochgeladene Inhalte löschen zu lassen oder
  • weil Sie als Bildjournalistin oder Bildjournalist Ihre Fotografien nicht out of context genutzt sehen wollen.


Einzelwerk-Opt-out-Datenbank

Die betreffenden Werke können Mitglieder in eine „Einzelwerk-Opt-out-Datenbank“ hochladen. Diese Datenbank wird den Diensteanbietern zugänglich gemacht, mit denen ein Lizenzvertrag zustande kommt. Sie weist nach, welche Werke nicht Teil der Social-Media-Bildlizenz sind.

Wer komplett ausgestiegen ist und seinen Widerspruch gegen die Einbindung der eigenen Werke in die erweiterte Kollektivlizenz erklärt hat, braucht nicht sein gesamtes Repertoire in die Datenbank einstellen. Die VG Bild-Kunst teilt den Diensteanbietern stattdessen die Namen der Widersprechenden mit.

Wer insgesamt außen vor bleibt oder einzelne Werke von der Rechteübertragung ausnimmt, muss sich selbst um die Löschung der Werke kümmern, die von User*innen hochgeladen werden. Die Datenbank füttert keinen Upload-Filter, sondern dient nur als Nachweis für nicht von der Lizenz umfasste Werke.

Die Einzelwerk-Opt-out Datenbank lässt es zu, dass Sie für jedes Werk wählen, ob es von der Nutzung auf allen Plattformen ausgeschlossen sein soll oder nur von bestimmten Plattformen. Außerdem können sie festlegen, ob ein Werk unbegrenzt ausgeschlossen sein soll oder nur für einen bestimmten Zeitraum.

Da derzeit noch keine Lizenzverträge mit Plattformbetreibern abgeschlossen sind, würde ein Upload von Bildern in die Einzelwerk-Opt-out-Datenbank noch ins Leere laufen. Die VG Bild-Kunst wird über ihren Newsletter und über ihre Website bevorstehende Vertragsschlüsse ankündigen.


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