Erste Schritte

Informiert bleiben

Damit Sie keine wichtigen Termine, wie zum Beispiel die Gremiensitzungen oder den Meldeschuss, verpassen, empfehlen wir Ihnen, den vierteljährlichen Newsletter zu abonnieren.

Mitgliederversammlung

Die VG Bild-Kunst ist ein Verein. Das bedeutet, dass alle wichtigen Entscheidungen von den Mitgliedern getroffen werden. Das wichtigste Organ ist deswegen die Mitgliederversammlung. Die Wahrnehmung der Rechte richtet sich nach dem Wahrnehmungsvertrag und die Ausschüttung der Vergütungen sind im Verteilungsplan geregelt - allein die Mitgliederversammlung entscheidet über den Wortlaut dieser Dokumente. Genauso wichtig sind die Berufsgruppenversammlungen, in denen die Entscheidungen der Mitgliederversammlung vorbereitet werden und Themen diskutiert werden, die für die Berufsgruppe wichtig und aktuell sind. Als Mitglied können Sie an beiden Versammlungen teilnehmen und abstimmen.

Meldungen einreichen

Um Ausschüttungen aus den pauschalen Erlösen der VG Bild-Kunst zu erhalten – das ist der größte Geldtopf –, müssen Sie die Nutzungen Ihrer Werke (z.B. den Abdruck in Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, im Internet oder im Fernsehen) melden. Meldeschluss für die Nutzungen eines Jahres ist immer am 30. Juni des Folgejahres.

Wenn Sie als Mitglied der Berufsgruppe I von der VG Bild-Kunst ihre Reprorechte an Werken der bildenden Kunst wahrnehmen lassen, erhalten Sie die Vergütungen mit der nächsten regulären Ausschüttung nach Geldeingang. Das Gleiche gilt für die Ausschüttungen der Folgerechte für Mitglieder der Berufsgruppen I und II.

Im ersten Jahr Ihrer Mitgliedschaft können Sie einmalig drei Monate nach Abschluss des Vertrages (also nachdem Sie Ihr Vertragsexemplar von der VG Bild-Kunst zurück erhalten haben) Meldungen nachreichen für noch nicht verjährte Nutzungsjahre für die die reguläre Meldefrist bereits abgelaufen ist. Das betrifft regelmäßig die letzten drei Jahre vor dem Jahr des Vertragsschlusses. Diese Meldungen müssen Sie schriftlich einreichen, z.B. per E-Mail, d.h. das elektronische Meldeportal steht Ihnen hierfür (noch) nicht zur Verfügung.


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