Anstehende Berufsgruppenversammlungen 2025

2025 ist ein Wahljahr bei der VG Bild-Kunst, d. h., es werden alle Gremienpositionen für die nächsten drei Jahre neu gewählt. Dabei sieht unsere Satzung ein zweistufiges Verfahren vor: In den Versammlungen der Berufsgruppen werden die Kandidatinnen und Kandidaten per Wahl aufgestellt. Die endgültige Wahl wird dann in der Mitgliederversammlung am 26. Juli 2025 in Bonn stattfinden.

Diese und viele weitere Themen gilt es in den Berufsgruppenversammlungen zu besprechen, die am Mittwoch, 30. April 2025, ab 10:00 Uhr in Erfurt stattfinden werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tagesordnung weiter unten auf dieser Seite. Den genauen Veranstaltungsort finden Sie in Ihrer persönlichen Einladung, die am 2. April versendet wurde. Sollten Sie keine Post erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle.

Hinweis für Neumitglieder, die nach dem 27. Februar 2025 Mitglied bei der VG Bild-Kunst geworden sind:

Die Vorbereitungen für den Versand der Einladung und die Erstellung der Passwörter für den Zugang zum Registrierungsportal müssen wir immer frühzeitig starten. Daher konnten wir Sie beim ordentlichen Versand der Unterlagen nicht berücksichtigen. Wir versenden Einladung und Zugangsdaten an Neumitglieder ab dem eigentlichen Versandtermin am 2. April im wöchentlichen Rhythmus bis einschließlich 14. April. Da die Frist für die Stimmrechtsübertragung am 23. April endet, ist eine spätere Zusendung der Zugangsdaten nicht mehr möglich. Sie können weiterhin persönlich an den Versammlungen teilnehmen und Ihr Stimmrecht ausüben. Ab der nächsten Versammlung erhalten Sie die Dokumente mit dem ordentlichen Versand.

Abstimmung im Saal

Auch dieses Jahr wird die Abstimmung über die Anträge im Saal für die Anwesenden wieder elektronisch stattfinden. Sie können hierfür ganz einfach Ihr eigenes Endgerät nutzen. Für diejenigen, die nicht ihr eigenes Endgerät nutzen können, stellen wir eine begrenzte Menge an Leihtablets bereit. Die Ausgabe der Tablets erfolgt von 9:00–9:45 Uhr!

Persönliche Teilnahme

Wenn Sie persönlich teilnehmen möchten, bitten wir Sie sich zur besseren Planbarkeit per E-Mail mit Angabe Ihrer Urhebernummer anzumelden:​​​​​​​

Anmeldung Berufsgruppenversammlung
Tamara Becker
Assistenz der Geschäftsführung


Stimmrechtsübertragung

Wichtig: Ab der Berufsgruppenversammlung 2025 ist nur noch die elektronische Stimmrechtsübertragung über das Registrierungsportal möglich. Schriftlich in der Geschäftsstelle eingehende Stimmrechtsübertragungen, ob per Mail, Fax oder Post, können aus rechtlichen Gründen ab 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.


Wer selbst nicht teilnehmen kann, ist wie immer aufgerufen, von seinem Recht zur Stimmübertragung Gebrauch zu machen. Vom 2. April bis einschließlich 23. April 2025 können Sie Ihre Stimmrechtsübertragung vornehmen – Sie sparen sich somit den Weg zur Post sowie die Briefmarke und erhalten sofort nach erfolgreicher Stimmrechtsübertragung eine Bestätigung auf dem Bildschirm. So können Sie sicher sein, dass Ihre Stimme zählt! Ebenso ist es im oben genannten Zeitraum möglich, eine im Registrierungsportal erfolgte Übertragung bequem zu ändern oder zurückzuziehen sowie festzulegen, dass diese Übertragung auch für die Mitgliederversammlung 2025 am 26. Juli in Bonn gelten soll.

Ihre persönlichen Zugangsdaten für das Portal finden Sie in den Einladungsunterlagen auf dem Informationsblatt „Zugangsdaten Registrierungsportal“.

Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Ihre Vertretung muss an der Berufsgruppenversammlung persönlich teilnehmen, um ein Stimmrecht in Ihrem Namen auszuüben. Da die bei der VG Bild-Kunst gelisteten Berufsverbände stets ein*e Vertreter*in zu den Versammlungen entsenden, empfehlen wir Ihnen die Stimmrechtsübertragung auf einen der im Drop-Down-Menü des Registrierungsportals aufgeführten Berufsverbände/Gewerkschaften.
  • Um Ihre Stimme auf ein anderes Mitglied der VG Bild-Kunst zu übertragen, müssen Sie die entsprechende Urhebernummer im Portal angeben. Bitte beachten Sie, dass die Übertragung nur auf ein Mitglied Ihrer Berufsgruppe erfolgen darf.
  • Die Weiterübertragung von Stimmen, die Ihnen persönlich übertragen wurden, ist nicht statthaft.
  • Sie haben nur eine Stimme. Falls Sie Ihre Stimme mehrfach übertragen, ist die zeitlich letzte Stimmrechtsübertragung verbindlich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie Stimmrechtsübertragung:

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Berufsgruppenversammlung“

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