Buchverlage
Als Buchverlag melden Sie jährlich die in dem Nutzungsjahr erschienenen meldefähigen Bücher. Die Meldung ist ausschließlich über das Online-Meldeportal möglich. Eventuell erforderliche Nachweise (s. u.) sind zusätzlich fristgerecht per Post oder E-Mail zu übermitteln.
Welche Bücher können gemeldet werden?
Grundsätzlich sind gedruckte Bücher mit ISBN meldefähig. E-Books mit ISBN können nur dann gemeldet werden, wenn das Buch ausschließlich im E-Book-Format erscheint, da die VG Bild-Kunst nicht nach Auflagenhöhe unterscheidet. Ob ein Buch nur als Printexemplar erscheint oder als Print plus E-Book, ist daher irrelevant.
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:
- Printbücher ohne ISBN können gemeldet werden. Allerdings muss zusätzlich ein Belegexemplar und ein Nachweis über eine Druckauflage von 250 Exemplaren eingereicht werden. Bei Ausstellungs- und Museumskatalogen genügt statt des Belegexemplars eine Kopie von Deckblatt und Impressum.
- Für E-Books muss eine verkaufte Auflage von 200 Exemplaren nachgewiesen werden.
- Neuauflagen können nur gemeldet werden, wenn die neue Auflage eine neue ISBN erhalten hat. Neuauflagen sind im Gegensatz zu Nachdrucken dadurch gekennzeichnet, dass sich der Inhalt und/oder die Gestaltung des Buches gegenüber der Vorauflage wesentlich verändert.
Sprachversion
Die VG Bild-Kunst akzeptiert grundsätzlich deutschsprachige Bücher. Wenn ein Buch mehrsprachig ist, muss Deutsch eine der Sprachen sein. Dem Deutschen gleichgestellt sind die Sprachen der autochthonen Minderheiten, die in Deutschland leben, also zum Beispiel Sorbisch oder Friesisch.
Gibt es Ausnahmen?
- Schulbücher können in allen Sprachen gemeldet werden, wenn sie für den Fremdsprachenunterricht an öffentlichen Schulen in Deutschland zugelassen sind.
- Fremdsprachige Bild- und Kunstbände, Museumskataloge, Belletristik sowie Sach- und Fachbücher sind meldefähig, wenn sie zumindest auch für den deutschen Markt produziert worden sind.
- Dies gilt auch für wissenschaftliche Bücher, wobei wissenschaftliche Bücher in Englisch gesondert gemeldet und erfasst werden.
Abbildungen
Es können alle Arten von Bildern gemeldet werden. Sie zählen alle gleich viel – einen Punkt! Gemeldet wird die Gesamtzahl der Bilder in einem Buch, für die Nutzungsrechte erworben wurden. Ob Kunst, Foto, Illustration, Karikatur usw. – auf die Werkkategorie kommt es nicht an.
Nicht meldefähig sind Bildwerke, die aufgrund einer gesetzlichen Schranke lizenzfrei genutzt wurden oder gemeinfreie Bildwerke.
Je Buch werden maximal 200 Bilder gewertet.
Buchtyp
Bei der Meldung müssen Sie außerdem einen von sieben Buchtypen auswählen. Unterschieden werden:
- Kinder- und Jugendbuch
- Sach- und Fachbuch
- Belletristik, sonstiges Buch
- Schulbuch
- Wissenschaftliches Buch
- Bild- und Kunstbände, Ausstellungskataloge
- Museumskataloge