Meldeverfahren

Als Mitglied der VG Bild-Kunst können Sie an den Kollektivausschüttungen für Ihre jeweilige Berufsgruppe beteiligt werden. Dazu müssen Sie Meldungen abgeben. Es geht um Gelder, die der Staat als Ausgleich für Einschränkungen des Urheberrechts gewährt. Welche Meldungen möglich sind und was Sie beachten müssen, haben wir zusammengefasst.


Wie können Sie melden?

Sie können Ihre Meldungen online über das Meldeportal der VG Bild-Kunst abgeben. Bei technischen Problemen oder wenn ausnahmsweise von der Geschäftsstelle dazu aufgefordert wird, stellen wir Ihnen ergänzend Formulare  für schriftliche Meldungen zur Verfügung.

Für schriftliche Meldungen nutzen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:
VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn
Denken Sie daran, Ihre Meldungen jährlich abzugeben, denn es gilt der Grundsatz:
Wer an der Kollektivausschüttung beteiligt werden will, muss Meldungen einreichen! 


Informieren Sie sich deshalb im Bereich „Meldung“, was Sie bei den jeweiligen Meldungen beachten müssen!


Wie funktioniert das Meldeportal?

Nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrags werden Ihnen zusammen mit Ihrem gegengezeichneten Vertragsexemplar die Zugangsdaten für das Meldeportal übersandt.

Wenn Sie sich im Portal einloggen, werden Ihnen alle für Sie möglichen Arten von Meldungen angezeigt. Zusätzlich finden Sie im Meldeportal einführende Erläuterungen sowie Hilfetexte zu den einzelnen Feldern in den Eingabemasken. Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Meldungen finden Sie zudem in den FAQ.


Welche Fristen müssen Sie für Ihre Meldungen beachten?

Meldefristen sind Ausschlussfristen. Es gilt, wer zu spät kommt, kann nicht berücksichtigt werden. Beachten Sie daher unbedingt die folgenden Meldefristen:

Meldungen Kunst/Bild (Berufsgruppen I und II):

Für Meldungen der Berufsgruppen I und II (Kunst, Fotografie, Design usw.) ist der Meldeschluss für ein Nutzungsjahr der 30. Juni des Folgejahres.

Meldungen Film (Filmurheber*innen):

Für Meldungen der Filmurheber*innen läuft die Meldefrist für Korrekturmeldungen und für Werkmeldungen in den meldebasierten Werkarten bis zum 30. Juni des Folgejahres und für Werkmeldungen in den nutzungsbasierten Werkarten bis zum 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Nutzungsjahr.

Meldungen Film (Filmproduzent*innen):

Für Meldungen der Filmproduzent*innen läuft die Meldefrist bis zum 30. Juni des Folgejahres.


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