Meldung Social Media

Die VG Bild-Kunst bereitet sich darauf vor, in Zukunft auch Bildnutzungen im Social Web bei ihren Ausschüttungen zur berücksichtigen. Hierfür müssen neue Erlösquellen erschlossen und neue Verteilregeln geschaffen werden.


Mitglieder der Berufsgruppen I und II erhalten Ausschüttungen von der VG Bild-Kunst, wenn ihre Bildwerke in verschiedenen Zusammenhängen genutzt werden: in Büchern, in Zeitungen und Zeitschriften, in digitalen Verlagspublikationen, auf Websites oder im Fernsehen. Bilder im Social Web (Facebook, Instagram, YouTube etc.) können aktuell noch nicht gemeldet werden – aber das wird sich in absehbarer Zeit ändern.

Denn seit 2021 haften die Plattformanbieter für die Uploads ihrer Userinnen und User. Die VG Bild-Kunst hat darauf reagiert und gemeinsam mit dem BVPA die Social-Media-Bildlizenz geschaffen, also eine Kollektivlizenz, die die Rechtelücke der Anbieter schließt: Wenn Privatleute Bilder hochladen, die sie nicht selbst geschaffen haben, geschieht das fast immer ohne Rechteklärung. 

Wann erste Erlöse eingehen, kann noch nicht abgeschätzt werden – mit den multinationalen Plattformen zu verhandeln, ist schwierig, weshalb die VG Bild-Kunst die Gerichte anrufen musste. Trotzdem bereitet sich die VG Bild-Kunst schon auf die Ausschüttungen vor: die Schaffung neuer Verteilungssparten benötigt einen längeren Vorlauf. Entwürfe der Geschäftsstelle durchlaufen einen langen Prozess der Gremienbeteiligung, an deren Ende ein Beschluss der Mitgliederversammlung steht. Denn nur diese ist befugt, die Regeln der Verteilung zu bestimmen.

Bereits im Jahr 2023 wurde eine neue Verteilungssparte „Social-Media Bildagenturen“ beschlossen. Die Regeln finden sich in den §§ 33 und 43 des Verteilungsplans. Basis für die Ausschüttung der oben genannten Erlöse an Bildagenturen sind deren Deutschlandumsätze. Details zum Meldeverfahren werden aktuell erarbeitet.

Die Arbeiten an einer weiteren neuen Verteilungssparte „Social-Media Urheber“ dauern derzeit noch an. Ob der Mitgliederversammlung 2025 oder 2026 ein Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann, ist derzeit noch offen. Natürlich gehen Erlöse für vergangene Zeiträume nicht verloren, sondern werden rückwirkend ausgeschüttet.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Social Media“

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