Meldung Buch

Sie sind Mitglied der Berufsgruppe I oder II und arbeiten in den Bereichen Kunst, Foto, Illustration oder Design? Dann können Sie Abbildungen Ihrer Werke in Büchern melden und erhalten Geld aus der Verteilungssparte „Buch Urheber“. Welche Bücher Sie melden können, haben wir für Sie zusammengefasst.


Abbildungen aus Büchern können kostenlos kopiert werden, Bücher werden in Bibliotheken ausgeliehen oder im Bildungsbereich eingesetzt – ohne dass Lizenzen von Verlagen notwendig werden. Stattdessen erhalten VG Wort und VG Bild-Kunst pauschale Vergütungen, die sie an ihre Berechtigten ausschütten.

Die VG Bild-Kunst kümmert sich um die Urheberinnen und Urheber aus den Bereichen Kunst, Foto, Illustration und Design. Mitglieder der Berufsgruppen I und II können ihre Abbildungen in Büchern melden und erhalten dann Geld aus der Verteilungssparte „Buch Urheber“.

Wer gleichzeitig Text und Bild zu einem Sach- und Fachbuch oder wissenschaftlichen Werk beisteuert, erhält die Vergütung ausschließlich über die VG Wort.


Bei der VG Bild-Kunst können pro Buch maximal 200 Abbildungen gemeldet werden. Und jedes Buch bleibt fünf Jahre in der Wertung – das Erscheinungsjahr plus die vier Folgejahre –, auch wenn es nur einmal gemeldet wurde.
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Es lohnt sich also! Über das elektronische Meldeportal ist die Meldung ganz einfach:

Welche Bücher können gemeldet werden?

Grundsätzlich sind gedruckte Bücher mit ISBN meldefähig. E-Books mit ISBN können nur dann gemeldet werden, wenn das Buch ausschließlich im E-Book-Format erscheint. Warum? Weil wir nicht nach Auflagenhöhe unterscheiden. Ob ein Buch nur als Printexemplar erscheint oder als Print plus E-Book, ist somit egal.

Gedruckte Bücher

Gedruckte Bücher können auch ohne ISBN gemeldet werden. Das geht allerdings nur schriftlich über das Meldeformular Buch, dem ein Belegexemplar und ein Nachweis über eine Druckauflage von 250 Exemplaren beigefügt wird.

Bei Ausstellungs- und Museumskatalogen genügt statt des Belegexemplars eine Kopie von Deckblatt und Impressum.


Zeitlicher Horizont

Bei der Buchmeldung ist auch der zeitliche Horizont zu beachten: Am besten geben Sie Ihre Meldung bis zum 30. Juni des auf das Erscheinungsjahr folgenden Jahres ab. Damit sichert man sich Ausschüttungen für die vollen fünf Jahre! Melden Sie später, werden entsprechend weniger Jahre berücksichtigt. Ab dem 1. Juli des fünften Jahres nach dem Erscheinungsjahr können Bücher nicht mehr gemeldet werden.

Handelt es sich um eine Neuauflage?

Eine Neuauflage akzeptieren wir nur, wenn sie auch eine neue ISBN erhalten hat. Es gilt die Regel: Jedes Buch wird im Erscheinungsjahr und den vier Folgejahren gewertet.

Sprachversion

Die VG Bild-Kunst akzeptiert nur deutschsprachige Bücher. Wenn ein Buch mehrsprachig ist, muss Deutsch eine Sprache sein. Dem Deutschen gleichgestellt sind die Sprachen der autochthonen Minderheiten, die in Deutschland leben, also zum Beispiel das Sorbische.

Gibt es Ausnahmen?

Wissenschaftliche Bücher können auch in Englisch gemeldet werden und Schulbücher sogar in allen Sprachen, wenn sie für den Fremdsprachenunterricht an öffentlichen Schulen zugelassen sind.


Abbildungen

Es können alle Arten von Bildern gemeldet werden. Sie zählen alle gleich viel – einen Punkt! Gemeldet wird die Gesamtzahl der eigenen Bilder. Ob Kunst, Foto, Illustration, Karikatur usw. – auf die Werkkategorie kommt es nicht an. Für das Titeldesign gibt es zusätzlich fünf Punkte und für das grafische Gesamtdesign zehn Punkte.

Abbildungen von Werken der bildenden Kunst

Für Abbildungen von Werken der bildenden Kunst können sowohl das Foto als auch das Kunstwerk selbst gemeldet werden. Fotografiert also ein*e Künstler*in das eigene Werk, zählt das als zwei Werke – im Meldeformular kann jeweils eine „1“ bei bildender Kunst und bei Foto eingetragen werden. Weil maximal 200 Werke pro Urheber*in und Buch gemeldet werden können, heißt das in diesem Beispiel: Es können 100 selbst gemachte Fotos von eigenen Kunstwerken gemeldet werden.


Buchtyp

Im Meldeformular muss einer von sieben Buchtypen ausgewählt werden.

Museumskataloge

Die VG Bild-Kunst erhält von Museen eine eigene Vergütung für Museumsexponate, das heißt Kunstwerke, die Teil der Sammlung eines Museums sind. Deshalb gibt es für Kunstwerke in Büchern des Buchtyps „Museumskatalog“ zusätzlich zur Ausschüttung in der Sparte „Buch Urheber“ eine Sonderausschüttung. Bei allen Büchern des Typs „Museumskatalog“ sollte deshalb im Meldeformular neben der Anzahl der eigenen Werke in einem Sonderfeld die Anzahl der eigenen im Katalog abgebildeten Museumsexponate angegeben werden.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Buchmeldung“

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