Meldung Ausland

Sie arbeiten in den Bereichen Kunst, Foto, Illustration oder Design und sind Mitglied der Berufsgruppen I und II? Dann kann die VG Bild-Kunst, dort wo dies möglich ist, für Sie auch im Ausland Ihre Rechte und Vergütungsansprüche wahrnehmen. Die Art der Beteiligung richtet sich nach den Verteilungsplänen der Schwestergesellschaften. In einigen Ländern werden ausländische Urheber*innen pauschal beteiligt, in anderen Ländern müssen Urheber*innen Meldungen einreichen, um an den Erlösen der Schwestergesellschaft beteiligt zu werden. Für welche Länder Sie Nutzungen Ihrer Werke melden können, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wo dies möglich ist, nimmt die VG Bild-Kunst die Rechte und Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder auch im Ausland wahr. Dort ist sie allerdings nicht selbst tätig, sondern beauftragt ihre jeweiligen Schwestergesellschaften vor Ort. Diese übermitteln ihre Abrechnungen und die entsprechenden Erlöse an die VG Bild-Kunst, die die Gelder dann an ihre Mitglieder auszahlt. Ob die Mitglieder für die Geltendmachung von Ansprüchen Meldungen einreichen müssen oder ob eine Beteiligung automatisch erfolgt, legt die zuständige Schwestergesellschaft fest.

Mitglieder der Berufsgruppe I

Im Kunstsektor (Berufsgruppe I) verwalten die Schwestergesellschaften der VG Bild-Kunst die Exklusivrechte und auch das Folgerecht selbständig, ohne dass hierfür Meldungen eingereicht werden müssen.

Mitglieder der Berufsgruppe II

Für die Mitglieder der Berufsgruppe II gilt dies nur für das Folgerecht. Als Mitglied erhalten Sie von uns automatisch eine Abrechnung, wenn individuelle Vergütungen oder Folgerechtsabgaben für Sie erzielt werden.

Für welche Länder können Meldungen abgegeben werden?

Wie können Sie Ihre Meldungen abgeben?

Meldungen für Frankreich, Großbritannien und Spanien geben Sie schriftlich bei der VG Bild-Kunst ab. Bitte verwenden Sie dafür die bereitgestellten Meldeformulare und beachten Sie die auf den Formularen erteilten Hinweise.


Besonderheiten Österreich und Schweiz

Österreich

Meldungen für Österreich geben Sie direkt bei der Bildrecht ab, unserer österreichischen Schwestergesellschaft.

Als Mitglied der Berufsgruppe I melden Sie:

  • Ausstellungen und Kunstpräsentationen in Österreich

  • Werkveröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften

Als Mitglied der Berufsgruppe II melden Sie:

  • Nettohonorare oder Einzelbildmeldungen in Zeitungen, Magazinen sowie auf Websites für österreichisches Publikum

Mitglieder beider Berufsgruppen können außerdem melden:

  • Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen

  • Werkveröffentlichungen im TV 

Für die Meldungen verwenden Sie bitte die auf der Website der Bildrecht veröffentlichten Formulare und senden diese eingescannt an:  portal@bildrecht.at Alternativ senden Sie diese per Post an: Bildrecht, Burggasse 7–9/6, 1070 Wien, Österreich

Meldeschluss bei der Bildrecht ist der 30. April des Folgejahres.



Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:

portal@bildrecht.at
Betreff: „Meldungen Bild-Kunst-Mitglied“



Schweiz

Meldungen für die Schweiz geben Sie direkt bei der ProLitteris ab, unserer Schweizer Schwestergesellschaft.

Als Mitglied der Berufsgruppe I oder II melden Sie:

  • Bildbeiträge (Fotos, Illustrationen, Karikaturen usw.) in Schweizer Printmedien

  • Für die Berücksichtigung von Abbildungen in Schweizer Büchern müssen Sie als Mitglied der VG Bild-Kunst für die Schweiz Mitglied der ProLitteris werden.

Wenn Sie erstmals Meldungen abgeben möchten, wenden Sie sich bitte zunächst mit einem formlosen Schreiben per E-Mail direkt an ProLitteris: member@prolitteris.ch Geben Sie in dem Schreiben Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihre Urhebernummer der VG Bild-Kunst an und teilen Sie mit, dass Sie als Mitglied der VG Bild-Kunst Meldungen bei der ProLitteris einreichen möchten.

ProLitteris legt Sie als Wahrnehmungsberechtige*n der VG Bild-Kunst an und eröffnet für Sie einen Zugang zum Online-Meldeportal. Anschließend erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben mit allen notwendigen Informationen für den Zugang. Ihre Meldungen für die Schweiz geben Sie dann direkt im Online-Meldeportal der ProLitteris ein.

Meldeschluss der ProLitteris ist der 31. Januar des Folgejahres. 



Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:

works@prolitteris.ch
Betreff: „Meldungen Bild-Kunst-Mitglied“

In welchen Ländern können keine Meldungen abgegeben werden?

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