Meldungen Filmurheber*innen

Als Filmurheber*in und Mitglied der Berufsgruppe III können Sie an der Ausschüttung „Kollektivrechte Film (TV)“ beteiligt werden. In der Regel müssen Sie dafür Meldungen abgeben. Verteilt werden Gelder, die das Gesetz als Ausgleich für Einschränkungen des Urheberrechts vorsieht. Was Sie bei den Meldungen beachten müssen, haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt.


Als Filmurheber*in und Mitglied der Berufsgruppe III können Sie ihre Beteiligung an einem Filmwerk melden, wenn es eine Mindestlänge von drei Minuten aufweist. Bei Animations- und Zeichentrickfilmen beträgt die Mindestlänge eine Minute.

Nicht bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden können:

Beteiligte an US-Produktionen melden ihre Beteiligung bei der GWFF (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten). Ebenfalls nicht gemeldet werden können Aktuelle Berichterstattung sowie das Abfilmen einer bereits bestehenden Handlung, wie zum Beispiel Interviews, Musikdarbietungen, Moderationen und Sportberichterstattung.

Mitglieder, die ihre Beteiligung an Werbefilmen melden möchten, melden sich bei der VG Bild-Kunst und beantragen einen Zugang zum Meldeportal der TWF (Treuhandgesellschaft Werbefilm). Alle Details und Informationen finden Sie in den FAQ Meldung Werbefilm.

Abrechnungsfähige TV-Sender

Sie können ein Filmwerk für ein bestimmtes Ausstrahlungsjahr melden, wenn es in dem Jahr in einem abrechnungsfähigen Fernsehsender gesendet worden ist. Die VG Bild-Kunst veröffentlicht dafür in der ersten Februarhälfte die Liste der abrechnungsfähigen Fernsehsender des Vorjahres auf ihrer Website.

    Tätigkeiten

    Berücksichtigt werden die am Film beteiligten Filmurheber*innen, die eine der folgenden Tätigkeiten bei der Produktion des Films ausgeübt haben:

    – Regie

    – Kamera

    – Schnitt

    – Szenenbild, Filmarchitektur

    – Kostümbild


    Beim Animations- und Zeichentrickfilm werden die folgenden Tätigkeiten berücksichtigt:

    • Regie
    • Storyboard
    • Concept Artist
    • Animation Director
    • Lead Character Designer
    • Key Background Designer


    Im Einzelfall können auch andere an einem Filmwerk beteiligte Personen Ansprüche geltend machen, wenn sie ihre Miturheberschaft gegenüber der VG Bild-Kunst nachweisen. Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren enthält § 44 Abs. 3.3 des Verteilungsplans.

    Werkarten

    Bei der Meldung eines Films muss dieser einer der folgenden Werkarten zugeordnet werden:

    • Werkart 1: Spielfilm, Fernsehfilm, TV-Movie, Mehrteiler, Kinokurzfilme
    • Werkart 2: Animations- & Zeichentrickfilm
    • Werkart 3: Realtrickfilm
    • Werkart 4: Verfilmte Inszenierung
    • Werkart 5: Musikalische Sendung
    • Werkart 6: Miniserie
    • Werkart 7: Fiktionale Serie
    • Werkart 8: Soap Opera, Sitcom, Telenovela (daily, weekly)
    • Werkart 9: Dokumentarfilm/Dokumentarfilmserie
    • Werkart 10: Doku-Soap (daily, weekly)
    • Werkart 11: TV-Aufzeichnung
    • Werkart 12: Live-Sendung


    Beispiele und Definitionen der Werkarten enthält § 45 des Verteilungsplans.


    Bei den Werkarten TV-Aufzeichnung und Live-Sendung können nur Ansprüche im Bereich Kostüm- und Szenenbild gemeldet werden.


    Meldeverfahren

    Ihre Beteiligung an Filmwerken, die im Ausstrahlungsjahr in einem abrechnungsfähigen TV-Sender gelaufen sind, melden Sie über das Online-Meldeportal der VG Bild-Kunst.

    Meldeschluss für Ausstrahlungen von Filmwerken ist der 30. Juni des Folgejahres.

    Filme und Ansprüche, die Sie bereits in früheren Jahren gemeldet haben, befinden sich in der Filmdatenbank der VG Bild-Kunst und müssen nicht erneut gemeldet werden. Wiederholungen der gemeldeten Filme müssen gemeldet werden.

    Nach Ablauf der Meldefrist können Sie die Ansprüche und Sendedaten für Filme nicht mehr online melden. Nur nutzungsbezogene Werke können Sie nach Ablauf dieser Frist und dies nur noch schriftlich bis zum 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Nutzungsjahr mit dem „Meldeformular Film“ melden.

    Weitere Informationen finden Sie in den FAQ „Meldung Film“ sowie im Verteilungsplan.

    Weiterführendes Dokument


    Häufig gestellte Fragen zum Thema „Meldung Film“

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