Meldung Film

Als Filmurheber*in oder Produzent*in und Mitglied der Berufsgruppe III können Sie an den Kollektivausschüttungen Film beteiligt werden. In der Regel müssen Sie dafür Meldungen abgeben. Verteilt werden Gelder, die das Gesetz als Ausgleich für Einschränkungen des Urheberrechts vorsieht.


Kollektivausschüttung Film

Wer bei der VG Bild-Kunst als Filmurheber*in Mitglied ist – das sind die Mitglieder der Berufsgruppe III –, kann an der Kollektivausschüttung Film beteiligt werden. Es geht um die Verteilungssparte „Kollektivrechte Film (TV)“.

Die VG Bild-Kunst erzielt für diese Sparte kollektive Erlöse für gesetzlich erlaubte Nutzungen von Filmwerken, zum Beispiel von den Herstellern kopierfähiger Geräte (Drucker, Scanner, Laptops und Smartphones), für erlaubte Nutzungen an Schulen und Hochschulen und für das Vermieten oder Verleihen über Videotheken.

Darüber hinaus werden Erlöse über die ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen) gemäß §§ 20 und 20b Urheberrechtsgesetzt (UrhG) für die Kabelweitersendung von Fernsehprogrammen und nach § 22 UrhG für die Wiedergabe von Fernsehsendungen vorrangig in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, in Krankenhäusern und Rehabilitationszentren sowie in Senioreneinrichtungen erzielt.

Für eine Beteiligung an der Ausschüttung „Kollektivrechte Film (TV)“ geben Sie eine Meldung „Filmurheber“ ab. Diese Meldung dient der Ermittlung Ihrer Ansprüche aus der Nutzung Ihrer schöpferischen Mitwirkung an Filmwerken, die im deutschen Fernsehen ausgestrahlt worden sind.

Auch als Filmproduzent*in und Mitglied der Berufsgruppe III werden Sie an den Kollektivausschüttungen Film beteiligt.

Wer an der Kollektivausschüttung Film beteiligt werden will, muss Meldungen einreichen. Am einfachsten geht das über das elektronische Meldeportal


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