Bildagenturen
Die Social-Media-Bildlizenz ist als erweiterte Kollektivlizenz ausgestaltet und umfasst deshalb auch die Rechte von Außenstehenden. Damit ist sie in der Lage, die urheberrechtliche Lizenzlücke der Plattformbetreiber im Bereich des stehenden Bildes zu schließen. Diese betrifft vor allem Uploads von Bildern durch Privatpersonen, die nicht von diesen selbst erstellt wurden. Uploads von eigenen Bildern, zum Beispiel Urlaubsfotos, werden nicht umfasst. Ebenso wenig erstreckt sich die Lizenz auf den Upload von Bildern durch kommerziell Tätige. Außerdem ist die Social-Media-Bildlizenz fürs Erste auf Deutschland begrenzt.
Noch werden keine Lizenzerlöse erzielt. Die VG Bild-Kunst verhandelt zwar intensiv mit den Plattformbetreibern, konnte aber bisher keine Lizenzverträge abschließen. Ein erstes Verfahren wird inzwischen vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) geführt. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere folgen und im Anschluss auch Gerichtsverfahren geführt werden müssen.