Tarife
Auch in Fällen, in denen das Gesetz die Nutzung erlaubt, für die Urheberinnen und Urheber aber einen Vergütungsanspruch vorsieht, kann die Höhe dieser Vergütung in einem Tarif geregelt werden.
Zur Veröffentlichung dieser Tarife sind wir gesetzlich verpflichtet. So können sich die Nutzerinnen und Nutzer informieren, nach welchen Maßstäben sich die Berechnung der Vergütung für die jeweiligen Sachverhalte richtet. Für die VG Bild-Kunst sind die Tarife die verbindliche Preisliste. Wir bestimmen damit die angemessene Vergütung, die für die jeweiligen Tarifsachverhalte zugunsten der Urheberinnen und Urheber zu leisten ist. Zugleich machen wir über die Tarifveröffentlichungen die Vergütungsbedingungen transparent. Wir stellen somit sicher, dass bei gleichartigen Nutzungen alle Nutzerinnen und Nutzer nach denselben Maßstäben behandelt werden und niemand besser oder schlechter gestellt wird.