Öffentlicher Rundfunk
Mit der Nutzervereinigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten e. V. schließt die VG Bild-Kunst befristete Gesamtverträge ab, die nach deren Ablauf neu verhandelt und fortgeführt werden. Mitglieder dieser Nutzervereinigung sind die in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Im Gesamtvertrag geregelt ist die von den Anstalten zu leistende Gesamtvergütung für die Nutzung der Sende- und Vervielfältigungsrechte von Werken der bildenden Kunst sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung für das Angebot der Beiträge in ihren Mediatheken. Die konkreten Nutzungsbedingungen sind in dem Muster-Einzelvertrag festgehalten, der Bestandteil des Gesamtvertrages ist und von den Rundfunkanstalten abzuschließen ist.
Weiterführende Dokumente