Museen
In dem für die von uns vertretenen Künstlerinnen und Künstler wichtigen Bereich der Museen besteht ein Gesamtvertrag mit dem Deutschen Museumsbund e. V. (DMB). Der Verband ist Interessenvertreter von knapp 1.000 Museen in Deutschland, darunter einer Vielzahl von Kunstmuseen.
Wesentlicher Bestandteil des Gesamtvertrags ist ein Muster-Einzelvertrag, den die Mitglieder abschließen können. In diesem Standardvertrag werden die gesetzlichen Vorgaben für vergütungsfreie und vergütungspflichtige (Schranken-)Nutzungen konkretisiert, insbesondere für Ausstellungskataloge und Maßnahmen zur Bewerbung von öffentlichen Ausstellungen. Den Mitgliedern wird im Fall vergütungspflichtiger Nutzungen ein Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent auf die veröffentlichten Tarife gewährt, wenn sie die jeweiligen Konditionen der Rechtevergabe einhalten (siehe „Ihr Weg zur Lizenz“).
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