Kunsthandel
Im Bereich des Kunsthandels haben wir mit dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e. V. (BVDG), dem Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer e. V. (BDK), dem Kunsthändlerverband Deutschland (KD) und dem Verband Deutscher Antiquare (VDA) jeweils einen Gesamtvertrag abgeschlossen.
Kern des Gesamtvertrags ist ein Muster-Einzelvertrag, den die jeweiligen Mitglieder der Verbände abschließen können. Er regelt zum einen die Administration des Folgerechts und verweist zum anderen für die Nutzung der Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Onlinerechte auf die veröffentlichten Tarife der VG Bild-Kunst. Den Mitgliedern wird für die Verwaltungsvereinfachung beim Folgerecht ein Nachlass von 10 Prozent und im Übrigen ein Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent gewährt (weitere Informationen unter „Folgerecht“).
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