Sonderkonditionen

Die Tarife der VG Bild-Kunst gewährleisten eine angemessene Vergütung zu vergleichbaren Bedingungen. In begrenztem Umfang können aber auch Sonderkonditionen vereinbart werden.  

Als Verwertungsgesellschaft ist die VG Bild-Kunst nach dem Verwertungsgesellschaftsgesetz (VGG) verpflichtet, gleiche Sachverhalte nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen. Deswegen veröffentlichen wir die Tarife zur Festlegung der angemessenen Vergütung. Wir können somit auch nicht ohne Grund von den – von uns selbst gegebenen – Tarifvorgaben abweichen. Insbesondere können wir nicht die Höhe der Vergütung frei festlegen oder bestimmten Nutzerinnen und Nutzern individuelle Rabatte geben, anderen aber nicht, auch wenn sie im selben Marktumfeld tätig sind. Gleichwohl gibt uns das VGG in begrenztem Umfang die Möglichkeit, Sonderkonditionen zu gewähren.

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