Folgerecht berechnen

Die Folgerechtsvergütung richtet sich nach den gesetzlich vorgegebenen Vergütungsstaffelungen (§ 26 Abs. 2 UrhG) und wird auf den Nettoverkaufspreis bzw. den Hammerpreis erhoben. Wir haben zur konkreten Berechnung einen Folgerechtsrechner bereitgestellt. 

Folgerechtsfrei sind Weiterverkäufe unter einem Nettoverkaufspreis von 400 Euro.



Ab einem Nettoverkaufspreis von 400 Euro sieht das Gesetz folgende Staffelung vor:

  • 4 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50.000 Euro
  • 3 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000 Euro
  • 1 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000 Euro
  • 0,5 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000 Euro
  • 0,25 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000 Euro


Die Berechnung erfolgt also kumulativ für die jeweiligen Stufen.

Eine Kappungsgrenze schließt die Zahlung von über 12.500 Euro Folgerechtsabgabe je einzelne Werkveräußerung aus; sie ist bei einem Verkaufspreis von 2 Mio. Euro erreicht. 


Die Folgrechtsabgabe für Ihren konkreten Verkauf können Sie mithilfe unseres Folgerechtsrechners ermitteln:

Folgerechtsrechner

Verkaufspreis (netto) in €
48,00
Summe Beitrag zum Folgerecht in € (netto=brutto)
 

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Folgerecht“

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