Einzelvertrag

Auktionshäuser, Kunsthandlungen und Galerien können einen Einzelvertrag mit der VG Bild-Kunst über die Folgerechtsadministration abschließen, wenn sie Mitglied in einem Verband sind, der mit der VG Bild-Kunst hierüber einen Gesamtvertrag abgeschlossen hat.


Mit folgenden Verbänden bestehen derzeit Gesamtverträge:


In den Gesamtverträgen vereinbart sind jeweils Muster-Einzelverträge, die die Verbandsmitglieder abschließen können. Im Bereich der Folgerechtsadministration wird in diesen Verträgen eine halbjährliche Meldung der folgerechtspflichtigen Verkäufe geregelt. Erfolgt die Meldung fristgemäß, erhalten Sie eine Gutschrift, die 10 Prozent der Folgerechtsvergütung entspricht.

Außerdem regelt der Muster-Einzelvertrag die Online-Nutzung von Abbildungen von Kunstwerken aus dem Repertoire der VG Bild-Kunst sowie deren Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen von gedruckten Katalogen und sonstigen Printwerken. Hier erhalten die Verbandsmitglieder einen Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent.

Wenn Sie Mitglied in einem der genannten Verbände sind, aber noch nicht den jeweiligen Einzel-vertrag abgeschlossen haben, kontaktieren Sie uns!


​​​​​​​Wir senden Ihnen dann Vertragsunterlagen zur Unterzeichnung zu – nur so kommen Sie in den Genuss der genannten Reduktionen auf die anfallenden Vergütungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Folgerecht“

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