Fehlende Lizenz

Wenn für eine Nutzung weder eine Schrankenregelung greift noch eine Lizenz eingeholt wurde, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Eine Schrankenregelung ist eine Ausnahme im Urheberrecht, die unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung eines Werkes ohne Einholung der Zustimmung des oder der Urheber*in erlaubt. 

Wenn Sie bemerken, dass für eine Nutzung eine Lizenz erforderlich gewesen wäre, melden Sie sich bitte umgehend bei uns – nur so können wir gemeinsam die beste Möglichkeit einer nachträglichen Regelung suchen.


Insbesondere wenn wir Urheberrechtverletzungen eigenständig finden – ohne dass Sie sich gemeldet haben –, werden bei der Rechnungsstellung Verletzungszuschläge oder die Geltendmachung der zusätzlichen Ansprüche nach den §§ 97 ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) hinzukommen. Je nach Sachlage können wir auch auf formelle Abmahnungen nicht verzichten. Im Bereich von Werkbearbeitungen müssen wir auch im Fall von ungenehmigten Nutzungen in die direkte Rücksprache mit den Rechteinhabenden gehen.

Diese rechtlich geprägten Schritte sollten aber die Ausnahme sein. Setzen Sie sich bitte eigeninitiativ mit uns in Verbindung – es ist in jedem Fall von Vorteil, wenn Sie sich mit Problemfällen selbst an uns wenden und wir gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Inhaltlich benötigen wir für diese Sonderfälle dieselben Informationen zum Umfang der tatsächlichen Nutzung wie für eine Lizenzanfrage.

Bitte halten Sie alle relevanten Informationen bereit, um die nachträgliche Rechteklärung so unkompliziert wie möglich zu gestalten.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Lizenzen“

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