Wie funktioniert die elektronische Abstimmung über die Anträge (E-Voting) im Vorfeld der Versammlung?

Sie müssen sich hierfür mit den mit der Einladung versendeten Zugangsdaten im Registrierungsportal anmelden. Dort wählen Sie die Option „An-/Abmelden zur elektronischen Abstimmung“. Auf der nächsten Seite erhalten Sie Hinweise zum Ablauf und müssen den Button „Anmelden“ drücken.

Wenn Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Abstimmung angemeldet haben, erhalten Sie Ihre separaten persönlichen Zugangsdaten etwa drei Wochen vor der Mitgliederversammlung per Post. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um andere Zugangsdaten handelt, nicht um die Zugangsdaten, die Sie für das Registrierungsportal zugesendet bekommen haben! In diesem separaten Schreiben wird Ihnen auch der Abstimmungszeitraum sowie die Internetadresse mitgeteilt, unter der Sie abstimmen können. Das Risiko eines Zustellungsfehlers der Post tragen Sie.

Wenn Sie elektronisch abgestimmt haben, ist eine persönliche Stimmabgabe auf der Mitgliederversammlung nicht mehr möglich! Möglicherweise vorher getätigte Stimmrechtsübertragungen werden ungültig. Eine Teilnahme an der Versammlung ist selbstverständlich auch ohne Stimmrecht möglich.

Ein neues Passwort kann aufgrund der Sicherheitsstandards nicht erstellt werden. Dies ist notwendig, um eine mehrfache Stimmabgabe eines Mitglieds zu vermeiden.

Scheitert die Anmeldung zur elektronischen Stimmabgabe oder die elektronische Stimmabgabe selbst, haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihre Stimme einem oder einer Vertreter*in elektronisch oder schriftlich zu übertragen oder persönlich an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Weitere Informationen zu der elektronischen Abstimmung finden Sie in der „Richtlinie Elektronische Abstimmung und Live-Übertragung“. 

Weiterführende Dokumente

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