Was ist eine Stimmrechtsübertragung?
Wenn Sie nicht persönlich an einer Versammlung teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht auf Teilnahme an einer Versammlung auf eine Vertretung zu übertragen. Das übertragene Recht umfasst das Recht zur Anwesenheit in der Versammlung, das Rederecht und das Auskunftsrecht, das Stimmrecht sowie das Antragsrecht im Umfang von § 8 Absatz 9b der Satzung. Wenn Sie von der Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung Gebrauch machen möchten, beachten Sie bitte auch die weiterführenden FAQ zum Thema, die Sie weiter unten finden.