Wie oft und wann findet die Mitgliederversammlung statt?

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich als Präsenzversammlung statt und wird spätestens im achten Monat nach Ablauf eines Geschäftsjahres, meist Ende Juli, einberufen.

Im Bedarfsfall und auf Verlangen von mindestens fünf Prozent der Mitglieder ist sie auch außerordentlich einzuberufen. Vorstand und Verwaltungsrat beschließen ferner mit einfacher Mehrheit die Durchführung weiterer außerordentlicher Mitgliederversammlungen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert. 

Der Versammlungstag sowie der Versammlungsort werden rechtzeitig auf der Website veröffentlicht.

Weiterführende Dokumente

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