Was mache ich, wenn ich das elektronische Registrierungsportal nicht für die Stimmübertragung nutzen möchte?
Ab der Berufsgruppenversammlung 2025 ist nur noch die elektronische Stimmrechtsübertragung über das Registrierungsportal möglich.
Schriftlich in der Geschäftsstelle eingehende Stimmrechtsübertragungen können aus technischen Gründen ab 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.