Was mache ich, wenn ich das elektronische Registrierungsportal nicht für die Stimmübertragung nutzen möchte?

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, das Registrierungsportal zu nutzen, übersenden wir mit der Einladung zusätzlich ein analoges Stimmrechtsübertragungsformular. So können Sie uns die Übertragung auf dem Postweg, per Fax oder als Datei (PDF oder JPG-Format) per E-Mail übersenden. Fehlende oder unleserliche Angaben sowie nicht zu öffnende Dateiformate führen zur Ungültigkeit der Stimmrechtsübertragung.

Bitte verwenden Sie nur einen Weg zur Stimmübertragung (elektronisch oder schriftlich) um den Arbeitsaufwand zu minimieren.

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