Warum fördert die VG Bild-Kunst doppelt?

Aufgrund einer komplizierten Rechtslage werden die Fördermittel bis auf weiteres von zwei Institutionen vergeben: einmal wie bisher von der Stiftung Kulturwerk, dann aber auch von der VG Bild-Kunst selbst.

Beide Institutionen haben fast identische Förderrichtlinien aufgestellt. Sie unterscheiden sich nur in einem Punkt: Wenn eine Förderung einem Mitglied der VG Bild-Kunst zugutekommt, läuft sie über die VG Bild-Kunst. Wenn ein Nicht-Mitglied gefördert wird, erfolgt die Förderung über die Stiftung Kulturwerk.

Antragstellende brauchen sich um diese Unterscheidung nicht zu kümmern. Es muss nur ein Antrag gestellt werden, die Geschäftsstelle ordnet diesen dann entweder dem Förderprogramm der Stiftung Kulturwerk zu oder dem (insoweit) identischen Förderprogramm der VG Bild-Kunst.

Alle Anträge laufen über die URL: https://kulturfoerderung-antrag.bildkunst.de

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