Warum fördert die VG Bild-Kunst doppelt?
Aufgrund einer komplizierten Rechtslage werden die Fördermittel bis auf weiteres von zwei Institutionen vergeben, der Stiftung Kulturwerk und der VG Bild-Kunst selbst.
Auf die Inhalte und Themen künftiger Förderungen hat diese Neuregelung jedoch keine Auswirkung. Thematische oder regionale Einschränkungen in den Förderanträgen existieren nicht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich nur entscheiden, ob sie eine Projekt- oder Publikationsförderung beantragen möchten. Fehlgestellte Anträge leitet die Geschäftsstelle um.
Alle Anträge laufen über die URL: https://kulturfoerderung-antrag.bildkunst.de