Wie können die Fördergelder abgerufen werden?

Der Abruf der Fördergelder erfolgt ausschließlich auf dem Schriftweg. Es genügt eine formlose Mail. Grundsätzlich stehen die Fördergelder ab Vertragsschluss zum Abruf bereit. Eine Auszahlung kann jedoch erst dann erfolgen, wenn die Finanzierung des Projekts in dem im Antrag beschriebenen Umfang gesichert und der Anteil weiterer möglicher Förderungen nachgewiesen ist.

Der Förderzeitraum umfasst das Jahr, in dem die Förderung ausgesprochen wurde, sowie die beiden folgenden Kalenderjahre; also längstens drei Jahre. Gelder, die bis dahin nicht abgerufen worden sind, verfallen, sofern keine anderweitige Vereinbarung mit dem Kulturwerk getroffen wird.

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