Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Vorhaben, 

  • die bestehende kulturell bedeutsame Werke betreffen und 
  • die Rahmenbedingungen zur Schaffung kulturell bedeutsamer Werke verbessern.


Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Print-/Digitalpublikationen
  • Symposien, Kongressveranstaltungen
  • in besonders begründeten Fällen auch die Verleihung von Preisen
  • Austausch, Vermittlung und Vorstellung besonderer Erzählweisen, Inhalte und Techniken (z. B. Masterclasses)
  • Werkstattgespräche
  • Ausstellungen
  • Sicherung von Nachlässen bedeutender Filmschaffender
  • einmalige oder befristete Stipendien zu Ausbildungszwecken
  • Veranstaltungen zu Fragen der Kunst und Kultur


Ein besonderes Augenmerk liegt auf Vorhaben und deren Durchführung, die zukunftsweisend sind und sich mit gesellschaftlichem Wandel, Diversität, Klimaschutz und einer gerechteren Welt beschäftigen.

Alle Förderungen müssen einer/einem oder mehreren Berechtigten der Berufsgruppe III der VG Bild-Kunst zugutekommen. Sind auch Nicht-Berechtigte an der zentralen Förderung beteiligt, so ist maximal eine proportionale Teilförderung der Berechtigten möglich.

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