Was muss der Verwendungsnachweis enthalten?

Spätestens drei Monate nach Abschluss des geförderten Projekts ist der Stiftung Kulturwerk ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser enthält einen Sachbericht (ca. eine DIN-A-4-Seite), in dem die Entwicklung des Projekts geschildert wird, sowie einen zahlenmäßigen Nachweis der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Projektes.

Jeder Beleg, der zu einer Zahlung geführt hat und dem Projekt zuzurechnen ist, muss aufgeführt werden; selbst wenn die konkrete Einnahme oder Ausgabe nicht aus den Fördermitteln der Stiftung Kulturwerk bezahlt worden ist. Alle Belege sind der Stiftung Kulturwerk durch Kopie (gerne digital) nachzuweisen.

Wird ein Zwischennachweis über den Projektverlauf verlangt, ist eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten- und Finanzierungsplans mit den Summen der Belege der einzelnen Positionen ausreichend. Belege sind hier nicht einzureichen.

Wir verwenden Cookies, die zur Nutzung der Webseite notwendig sind. Daneben nehmen wir in unserem Interesse zur Feststellung der Reichweite unserer Inhalte mithilfe des Webanalysedienstes Matomo eine Reichweitenanalyse vor, wobei wir gekürzte IP-Adressen verwenden, die eine Personenbeziehbarkeit ausschließen. Dem kannst Du hier widersprechen. Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Bitte warten