Was muss der Kostenplan enthalten?

Projektförderung

Im Kostenplan sind alle im Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt anfallenden Kosten aufzuführen, gegliedert nach einzelnen Kostenpositionen. Zum Beispiel:

  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Verpflegung
  • Kosten Dritter (wenn für das Projekt notwendig)
  • Genehmigungen


Nicht aufgeführt werden können laufende Kosten (z. B. Miete, Gas, Strom, Wasser) sowie investive Kosten, denn diese sind nicht projektabhängig.

Publikationsförderung

Es sind alle im Zusammenhang mit der geplanten Publikation bzw. der geplanten Veranstaltung (Symposium, Ausstellung etc.) anfallenden Kosten aufzuführen, gegliedert nach einzelnen Kostenpositionen.


Für reine Publikationen können das zum Beispiel folgende Kosten sein:

  • Druck und Herstellung
  • Bildbearbeitung
  • Lektorat und Übersetzung


Bei Veranstaltungen können zum Beispiel folgende Kosten aufgeführt werden:

  • Kosten für Leitung/Organisation/Durchführung
  • Honorare und Entgelte
  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Veranstaltungs- und Produktionskostenprojektbezogene Kosten (Beratung, Moderation, Sicherheit etc.)
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit


Kostenvoranschläge, soweit vorhanden, sind beizufügen, aus denen der Umfang und die Qualität des Fördervorhabens hervorgeht.

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