Was kann gefördert werden?

Projektförderung: 

Gefördert werden können Projekte, die der Erstellung von Bildmaterial dienen. Übernommen werden können Zuschüsse für Reisekosten, Unterhaltskosten für die Zeit der Reise (Übernachtung, Verpflegung …), Genehmigungen, Unterstützungen seitens Dritter etc. Ebenfalls kann ein Eigenhonorar/Ausfallhonorar angesetzt werden, das im Bereich Fotografie 50 Prozent betragen kann, im Bereich Illustration/Design 70 Prozent.

Die maximale Förderhöhe kann bis zu 8.000 Euro betragen. Alle darüber hinausgehenden Kosten müssen aus Eigenmitteln oder Drittmitteln getragen werden.

Publikationsförderung: 

Gefördert werden können Publikationen aus dem Bereich der Berufsgruppe II, wobei der Begriff „Publikation“ weit gefasst ist: Publikationen müssen sich nicht allein darauf beschränken, reine Bücher – wie Fotobände, Comics, Kinderbücher, Graphic Novels etc. – zu sein. Eine Veröffentlichung kann auch durch andere Medien, zum Beispiel digitale (wie E-Books, Websites), erfolgen. Denkbar sind auch Symposien und Ausstellungen, die in eine Publikation münden.

Die Themen der „Publikationen“ können ebenfalls weit gefasst sein, damit auch historische, pädagogische und wissenschaftliche Fragestellungen, auch fächerübergreifend, erarbeitet und veröffentlicht werden können.

Die Sichtbarkeit der Publikation in Deutschland muss gewährleistet sein. Im Rahmen einer Publikationsförderung erstellte Medien müssen stets zumindest auch in deutscher Sprache verfasst werden.

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