Wer ist antragsberechtigt?
Projektförderung
Antragsberechtigt sind Mitglieder der VG Bild-Kunst, die der Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Grafik, Design) angehören, und deren Rechtsnachfolger*innen. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten fünf Kalenderjahren vor dem Kalenderjahr der Antragstellung mindestens eine Ausschüttung durch die VG Bild-Kunst erhalten haben.
Publikationsförderung
Antragsberechtigt sind Urheberinnen und Urheber aus dem Bildbereich der Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Grafik, Design), auch wenn Sie nicht Mitglieder in der VG Bild-Kunst sind, aber ein Förderanliegen haben, das der Berufsgruppe entspricht und diese damit weiterträgt.