An wen kann ich meine Stimme übertragen?

Bei den Mitgliederversammlungen können Sie Ihr Stimmrecht an jedermann übertragen, dies ist der große Unterschied zu den Berufsgruppenversammlungen.

Da die bei der VG Bild-Kunst gelisteten Berufsverbände stets eine*n Vertreter*in zu den Versammlungen entsenden, empfehlen wir Ihnen die Stimmrechtsübertragung auf einen der im Drop-Down-Menü des Registrierungsportals aufgeführten Berufsverbände.  

Wenn Sie Ihr Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen möchten, müssen Sie im Registrierungsportal die Urhebernummer des Mitglieds angeben.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Vertretung persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen muss, um Ihre Stimmrechtsübertragung nach Ihren Anweisungen wahrnehmen zu können. Die Weiterübertragung von Stimmen, die Ihnen persönlich übertragen wurden, ist nicht statthaft.
Eine Stimmrechtsübertragung an Mitarbeiter*innen der VG Bild-Kunst oder das geschäftsführende Vorstandsmitglied, Dr. Urban Pappi, ist nicht möglich. 

Weiterführende Dokumente

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