Wie stelle ich einen Antrag an die Berufsgruppenversammlungen?

Sie können einen Antrag an eine Berufsgruppenversammlung mit Ausnahme von Wahlvorschlägen nur schriftlich unter Wahrung einer Frist von zehn Wochen vor der Versammlung stellen. Hierfür müssen Sie von mindestens sechs Mitgliedern der gleichen Berufsgruppe unterstützt werden. 

Der Antrag muss schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Es genügt, wenn Sie als Antragsteller*in den Antrag eigenhändig unterschreiben und die übrigen sechs unterstützenden Mitglieder ihren Willen gegenüber der Geschäftsstelle in Textform zum Ausdruck bringen. 
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Der Antrag muss eine konkret formulierte Beschlussvorlage oder einen konkret formulierten Diskussionsgegenstand enthalten. 

Weiterführende Dokumente

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