Grundsätzlich kann man die Tatsache, dass Bilder für einen vergangenen Zeitraum in einem Social-Media-Dienst verwendet wurden, nicht ändern. Sie können allerdings die Plattform aufrufen, die Nutzung ab sofort zu verhindern.
Kein Lizenzvertrag mit Plattform
Wenn die VG Bild-Kunst keinen Lizenzvertrag mit der entsprechenden Plattform abgeschlossen hat, wenden Sie sich an die Plattform.
Lizenzvertrag mit Plattform
Wenn die VG Bild-Kunst einen Lizenzvertrag mit der Plattform abgeschlossen hat, wird zunächst vermutet, dass ihre Bilder mitlizenziert wurden. Nun muss unterschieden werden:
Kein Mitglied der VG Bild-Kunst:
Sind Sie kein Mitglied der VG Bild-Kunst, wenden Sie sich an uns und erklären Ihr „Opt-out“, also Ihren Widerspruch. Die VG Bild-Kunst stellt den Plattformbetreibern, mit denen Sie Verträge abgeschlossen hat, regelmäßig aktualisierte Namenslisten der Urheberinnen und Urheber zur Verfügung, die nicht dabei sind. Ihr Widerspruch gilt allerdings nicht für die Vergangenheit, nur für die Zukunft.
Mitglied der VG Bild-Kunst:
Sind Sie dagegen Mitglied der VG Bild-Kunst, können Sie einzelne Werke von der Lizenzierung ausnehmen, indem Sie diese in die Datenbank hochladen. Die VG Bild-Kunst stellt den Plattformbetreibern, mit denen Sie Verträge abgeschlossen hat, einen Zugang zur Datenbank zur Verfügung. Auch hier gilt das Herausnehmen des Bildes erst ab dem Tag der Einstellung in die Datenbank.