Schritt für Schritt: So melde ich Bilder, die ich in der Opt-out-Datenbank hochgeladen habe und die trotzdem auf einer Social-Media-Plattform auftauchen.

Dokumentation des Verstoßes:

Zunächst müssen Sie den Verstoß auf der Plattform selbst dokumentieren. Das sollte mittels Screenshot des missbräuchlich verwendeten Bildes auf der Plattform geschehen.

Meldung des Verstoßes:

Um den Verstoß zu melden, wenden Sie sich an den jeweiligen Plattformbetreiber, nicht an die VG Bild-Kunst. Die VG Bild-Kunst ist keine Behörde, die illegal hochgeladenen Bildern nachgehen kann.

Um zudem nachzuweisen, dass das Bild zum Zeitpunkt der Verwendung für die betroffene Plattform verboten war, erzeugen Sie innerhalb der Einzelwerk-Opt-out-Datenbank einen Link, der auf das betreffende Bild in der Datenbank verweist.

Zwei Möglichkeiten, einen Link zu erzeugen:

I.

  1. Klicken Sie in der Übersicht „Alle Werke“ oder in der Übersicht einer Sammlung auf das Pfeilsymbol „Verstoß melden“ beim entsprechenden Bildeintrag.
  2. Klicken Sie in der Einzelansicht des betreffenden Bildes auf „Verstoß melden“.
  3. In beiden Fällen gelangen Sie auf eine Einzelansicht des Bildes mit der Überschrift „Verstoß melden zu Opt-out-ID: xy“. Hier finden Sie unterhalb des Bildes einen Link mit einem vorangestellten Icon zum Kopieren. Durch Klicken auf Link oder Icon kopieren Sie diesen in die Zwischenablage Ihres Gerätes.
  4. Fügen Sie diesen Link in ihre Korrespondenz mit dem Plattformbetreiber. Über diesen Link kann die Ansicht des Bildes in der Datenbank zur Prüfung aufgerufen werden.

II.

Alternativ können Sie dem Plattformbetreiber auch die eindeutige Opt-out-ID senden. Alle an der Social-Media-Bildlizenz beteiligten Plattformen haben einen Zugang zur Einzelwerk-Opt-out-Datenbank und können per Opt-out-ID entsprechend Bilder suchen.

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