Wenn ich nicht dabei sein will, kann ich verhindern, dass die VG Bild-Kunst einer Plattform für meine Werke eine Lizenz erteilt?

Die Social-Media-Bildlizenz nutzt eine gesetzliche Möglichkeit, auch die Rechte von Außenstehenden zu umfassen. Man nennt dieses Instrument „erweiterte Kollektivlizenz“.

Außenstehende können gegenüber der VG Bild-Kunst einer Lizenzierung ihrer Werke aktiv widersprechen (globales Opt-out). Nach neuer Gesetzeslage führt ein solches Opt-out allerdings nicht automatisch zu einer Filterung der betroffenen Werke, denn es könnte sich ja um eine gesetzlich erlaubte Nutzung handeln, zum Beispiel ein Zitat oder eine Karikatur. In jedem Fall muss eine Filterung bei der Plattform individuell beantragt werden.


Mitglieder der VG Bild-Kunst haben zwei Möglichkeiten, ihre Werke von der Social-Media-Bildlizenz auszunehmen:

  1. Einzelne Werke: Sie können einzelne Werke von der Social-Media-Bildlizenz ausnehmen – und zwar jeweils in Bezug auf bestimmte Plattformen. Die Datenbank für die Einstellung der betreffenden Werke wird kurz vor dem Start der ersten Lizenzen fertiggestellt sein.
  2. Alle Werke: Sie können im Wahrnehmungsvertrag den Passus der Rechteübertragung zum Zwecke der Nutzung durch Social-Media-Plattformen streichen. Dies wird gleichzeitig als globales Opt-out interpretiert.
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