Dürfen Bilder von politischen Parteien im Social Web genutzt werden?

Diese Frage ist berechtigt, denn politische Parteien sind keine kommerziell tätigen Akteure. Die Social-Media-Bildlizenz erstreckt sich ausschließlich auf den Upload fremder Werke durch Privatpersonen. Ob sich die Lizenz aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch auf nicht kommerziell Tätige weiter erstreckt, werden zu gegebener Zeit die Gerichte zu prüfen haben.

Die politischen Parteien betreffend ist der Fall aber klar: Bildurheber*innen müssen eine Nutzung durch Parteien nicht dulden. Eine Löschung kann auf Basis des Urheberpersönlich­keitsrechts gefordert werden.
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