Was ändert sich im kommerziellen Bereich?
Wenn kommerzielle Nutzer*innen – zum Beispiel Firmen oder Verlage – Werke auf Social-Media-Plattformen hochladen, müssen sie dafür wie bisher vorab Lizenzen bei den Urheber*innen oder Bildagenturen erwerben. Die Geschäftsmodelle der Bildbranche werden durch die Social-Media-Bildlizenz der VG Bild-Kunst nicht beeinträchtigt.